Im Folgenden wird der Vertragspartner „Besteller“ und die ipcenter.at GmbH als „Anbieter“ bezeichnet. Sofern der Betrieb der technischen Plattformen und gegebenenfalls die darauf angebotenen digitalen Inhalte (Digital-Learning) oder die Bereitstellung von live-gestreamten Online-Inhalten (Online-Learning) durch Drittanbieter erfolgt, werden solche Betreiber von Plattformen oder Bereitsteller von Online-Inhalten in Folge als „Provider“ bezeichnet. Sofern der Anbieter Inhalte bereitstellt, ist er in Bezug auf diesen ebenfalls Provider. Personen, für welche der Besteller das Recht auf Zugang zu den Plattformen und darauf angebotener Inhalte oder zu Online-Inhalten oder für die der Besteller das Teilnahmerecht an Präsenzveranstaltungen erwirbt, werden als „Nutzer“ bezeichnet. Eine „Lizenz“ ist das auf einen Nutzer bezogene nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht auf Zugang zu einer Plattform und einen bestimmten digitalen Inhalt oder zu einem Online-Inhalt.

Der Anbieter bietet digitale Inhalte und zu deren Verwendung den Zugang zu den diese digitalen Inhalte tragenden digitalen Plattformen an. Plattform bedeutet die technische Lösung (mobile Applikation, browserbasierender Zugriffmöglichkeit) über die der digitale Inhalt erreicht, abgerufen und verwendet werden kann (im Folgenden „Plattform“). Die digitalen Inhalte werden nach Art eines SaaS (Software as a Service) angeboten, sodass dem Besteller und den Nutzern der Zugang zur relevanten Plattform und auf dieser zu den lizenzierten digitalen Inhalten verschafft wird. Der Zugriff auf die digitalen Inhalte erfolgt mittels Internet-Browser oder mobiler Applikation; eine lokale Installation ist nicht vorgesehen (Digital Learning).

Der Anbieter bietet ferner Lerninhalte an, welche nach Art eines Live-Streams als Online-Veranstaltung abgehalten werden, wobei der Vortragende über einen audio-visuellen Kanal mit den Nutzern zu den festgelegten Zeiträumen verbunden ist, sodass solche Veranstaltungen primär im Wege der Onlinekommunikation stattfinden (Online-Learning).

Der Anbieter bietet zusätzlich Lerninhalte im Wege von Präsenzveranstaltungen an (z.B. Seminare, Kurse, Ausbildungen, etc.), welche in Lehrräumen stattfinden (Live-Learning).

Der Anbieter bietet ferner Beratung für Unternehmen und Organisationen im Bereich HR an, welche sowohl persönlich als auch digital erfolgen kann: HR Bildungs-Consulting – strategische Beratung der Führungsebene in Angelegenheiten der Personalentwicklung (Bildungs­beratung).

Ebenso unterstützt der Anbieter seine Kunden im Rahmen der internationalen Förderberatung und Förderbegleitung (Support) bei internationalen Projekten vor allem im Bildungs- und Arbeitsmarktbereich, wobei der Support sowohl Antragstellungs-, Implementierungs- als auch Abrechnungs-Support umfassen kann (Förder-Projektmanagement).

Zur leichteren Lesbarkeit sind die verwendeten Begriffe, Bezeichnungen und Funktionstitel zum Teil in einer geschlechtsspezifischen Formulierung angeführt. Selbstverständlich stehen alle digitalen Inhalte allen Menschen gleichermaßen offen.

1    Geltungsbereich

Ein Vertrag zwischen Besteller und Anbieter kommt erst zustande, wenn der Anbieter über die Bestellung eine Auftragsbestätigung ausstellt. Der Erwerb von Lizenzen für den Bereich Digital-Learning und Online-Learning sowie den Zugang zu den diese Inhalte tragenden Plattformen erfolgt ausschließlich auf Grundlage der Bestimmungen des mit dem Besteller vereinbarten Nutzungsvertrages (der Auftragsbestätigung) und der nachfolgenden AGB.  Mündlich vereinbarte Abweichungen vom Nutzungsvertrag oder von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie vom Anbieter schriftlich bestätigt worden sind.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ergänzen und sind untrennbarer Teil aller Nutzungsverträge über Digital-Inhalte und Verträge über Online-Learning und Live-Learning sowie Dienstleistungsverträge für andere Services, welche vom Anbieter angeboten werden. Umfasst sind sowohl eigene Inhalte und Dienstleistungen des Anbieters als auch solche von Dritten, welche vom Anbieter vertrieben werden.

Digitale Inhalte sind sämtliche Mitarbeiter:innenschulungsprogramme, Informationsangebote, Lerninhalte, Kurse, Schulungen, Ausbildungen, Maßnahmen der Erwachsenenbildung, Seminare und Kundenprojekte (z.B. Onboarding von neuen Mitarbeiter:innen), welche ausschließlich als digitale Formate über eine Plattform durchgeführt werden.

Live-Inhalte sind sämtliche Mitarbeiter:innenschulungsprogramme, Informationsangebote, Lerninhalte, Kurse, Schulungen, Ausbildungen, Maßnahmen der Erwachsenenbildung, Seminare und Kundenprojekte (z.B. Onboarding von neuen Mitarbeiter:innen), welche anders als in digitalen Formaten durchgeführt werden; hierzu gehören sowohl Produkte des Online-Learning als auch solche des Live-Learning.

Dienstleistungen sind vom Anbieter vertriebene Produkte der Bereiche Bildungsberatung und Förder-Projektmanagement.

Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nicht akzeptiert und es wird diesen hiermit ausdrücklich widersprochen. Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch den Anbieter.

2    Digital Learning

2.1 Leistungsbeschreibung

Die Leistung des Anbieters besteht darin, dem Besteller und den Nutzern, die vom Besteller bestimmt werden, einerseits einen Zugriff zur Plattform zu gewähren und andererseits im Speziellen die vom Besteller gebuchten digitalen Inhalte zu ermöglichen. Das Nutzungsrecht wird als nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht eingeräumt.

Ein Customizing und allenfalls ein Co-Branding erfolgt aufgrund gesondert zu treffender Vereinbarungen, in welchen die Einzelheiten festgelegt werden.

Den Anbieter treffen keine Verantwortung und Haftung für die didaktische Beschaffenheit der digitalen Inhalte anderer Provider. Der Anbieter übernimmt auch keine Haftung dafür, sollte ein digitaler Inhalt nicht den Erwartungen des Bestellers entsprechen.

Der Anbieter stellt dem Besteller Lizenzen zur Verfügung, die den Zugang zur relevanten Plattform und den Zugriff auf die bestellten digitalen Inhalte ermöglichen. Die Nutzung der digitalen Inhalte erfolgt auf den standardisierten Plattformen, auf denen digitale Inhalte (z.B. Lerninhalte, Sprachkurse, Fachkurse, etc.) des jeweiligen Providers vermittelt werden. Vertragsgegenstand ist die diesen Zugang vermittelnde Lizenz („Vertragsgegenstand“).

Der Besteller und dessen Nutzer sind eigenverantwortlich dafür, einen geeigneten Internetzugang bereitzustellen oder eine für den Zugang notwendige mobile Applikation auf ein geeignetes mobiles Gerät herunterzuladen. Die Kosten hierfür werden nicht vom Anbieter getragen. Der Besteller haftet weiters für sämtliche Schäden, welche durch eine unsachgemäße Verwendung der Plattform (z. B. durch Einspielen von Schadsoftware) verursacht werden.

Sofern der Provider Wartungsarbeiten auf der Lernplattform durchführt, welche dazu führen, dass diese nicht über das Internet abrufbar ist, so sind diese Wartungsarbeiten, wenn möglich, bereits eine Woche vor dem Termin anzukündigen. Sollten Wartungsarbeiten dringend erforderlich sein, so werden diese unverzüglich dem Besteller in geeigneter Weise mitgeteilt.

2.2 Verfügbarkeit der Plattform

Die technischen Voraussetzungen (Hardware und Software) für die Nutzung der jeweiligen Plattform können variieren und werden auf Anfrage mitgeteilt. Manche Plattformen wie z.B. Moodle bieten mehrere technische Lösungen, wie z.B. den Betrieb über Webserver, PHP (Hypertext Preprocessor) oder Datenbankserver. Andere werden browserbasiert betrieben.

Der Provider ist berechtigt Updates oder Upgrades auf der von ihm betriebenen Plattform einzuspielen. Durch das Einspielen dieser Updates oder Upgrades wird die Funktionsweise der Plattform nicht beeinträchtigt.

Der Provider stellt die vom Besteller gebuchten digitalen Inhalte über die Plattform zur Verfügung.

Die Plattformen sind über das Jahresmittel gerechnet zu mindestens 99,5% für den Besteller verfügbar. Wartungszeiten sind nicht in die vom Provider garantierte Verfügbarkeit einzurechnen. Der Provider sichert die Überwachung der Verfügbarkeit der Lernplattform zu.

3    Online-Learning / Live-Learning

Der Bereich Online-Learning und Live-Learning umfasst alle Veranstaltungen, welche unmittelbar, also live, stattfinden. Hierzu gehören ebenso Vorträge, als auch interaktive Veranstaltungen, bei denen den Nutzern die Gelegenheit zur Kommunikation mit dem Vortragenden ermöglicht wird.

3.1 Mitwirkung der Nutzer (Teilnehmer)

Die Besteller haben die Obliegenheit, alle zur Auftragserfüllung notwendigen Mitwirkungs­handlungen zu setzen. Dazu gehört die rechtzeitige Bekanntgabe der Nutzer, einschließlich deren erforderlichen persönlichen Informationen, welche zur Ermöglichung der Teilnahme notwendig sind.

Nutzer sind ab der Bestätigung ihrer Berechtigung/Anmeldung bis auf weiteres berechtigt, die Veranstaltung – zu der der Nutzer freigeschaltet/angemeldet wurde – zu nutzen/besuchen. Der Nutzer trägt selbst die Konsequenzen einer Nicht-Teilnahme an der Veranstaltung. Insbesondere kann die nicht ausreichende Teilnahme dazu führen, dass der Nutzer keine oder nur eine eingeschränkte Teilnahmebestätigung erhält, nicht zur Prüfung/Zertifizierung zugelassen wird und/oder – wo eine gesetzliche Pflicht seitens des Anbieters gegeben ist – das Ausmaß des Veranstaltungsbesuchs an Dritte (z. B. bestellende Arbeitgeber, Behörden) mitgeteilt wird.

3.2 Technische Ausrüstung

Zur Teilnahme an Online-Learning Veranstaltungen benötigen Nutzer ein mobiles Gerät, ein Tablet, einen Laptop oder einen Computer (PC), jeweils mit Lautsprecher oder Kopfhörer. Bei Veranstaltungen mit Mehrweg-Kommunikation ist zusätzlich ein Mikrofon erforderlich.

3.3 Skripten, Arbeitsunterlagen

Für viele Veranstaltungen stehen den Nutzern Skripten oder Lernunterlagen zur Verfügung, die – sofern nicht anders bekannt gegeben – grundsätzlich im Entgelt inkludiert sind und zu Veranstaltungsbeginn zum Download bereitgehalten oder bei Präsenzveranstaltungen ausgegeben werden.

4    Prüfungen

Zu Prüfungen werden grundsätzlich nur Nutzer zugelassen, die die dafür aufgestellten Prüfungsvoraussetzungen erfüllen; diese werden in der Veranstaltungs­beschreibung mitgeteilt.

Prüfungen und Zertifizierungen werden nach den gesetzlichen und behördlichen Vorgaben abgehalten und bei Bestehen und Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen wird den Nutzern ein Zeugnis oder Zertifikat ausgestellt.

Werden vom Anbieter externe Prüfungen und Zertifizierungen durchgeführt, gelten die Bedingungen und Vorgaben der Institution, welche die Prüfung/Zertifizierung vornimmt. In einem solchen Fall ist der Anbieter lediglich Erfüllungsgehilfe oder Lizenznehmer des externen Anbieters. Es gelten die Regeln und Vorgaben der lizenzierenden Institution.

5    Beratung

Der Bereich Beratung umfasst Dienstleistungen des unternehmensinternen Wissensmanagement, der Personalentwicklung und des Förder-Projektmanagement.

Für sämtliche Rechtsgeschäfte des Bereiches Beratung zwischen dem Anbieter (Berater) und dem Besteller gelten die Allgemeinen Geschäftsbedienungen für Unternehmens­beratung (März 2018) des Fachverbandes Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

6    Nutzungsrechte / Teilnahmerechte

Der Besteller erwirbt so viele Lizenzen/Teilnahmerechte, wie er Nutzern Zugang zu den dazugehörigen digitalen Inhalten, Online-Inhalten oder Live-Inhalten verschaffen möchte. Bei Bestellung einer Lizenz für digitale Inhalte/Online-Inhalte oder ab Erwerb des Teilnahmerechtes ist dem berechtigten Nutzer (der vom Besteller bestimmt wird) erlaubt, die zum gebuchten digitalen Inhalt (z.B. Kurs) gehörenden Leistungen für die vereinbarte Laufzeit zu nutzen, respektive an der Online-Veranstaltung oder Live-Veranstaltung teilzunehmen. Mit dem Nutzungsrecht ist auch das Recht verbunden, jene Teile des Programmcodes temporär und während des unmittelbaren Nutzungsvorganges downzuloaden, welche technisch notwendig sind, um die bestellte Leistung zu konsumieren. Auf den temporären Download dieser Programmteile hat der Besteller keinen Einfluss.

Der Besteller ist ohne Zustimmung des Anbieters oder Providers nicht berechtigt, den digitalen Inhalt in einem größeren Umfang zu nutzen, als ihm in der Bestellungsbestätigung und in diesen AGB eingeräumt wurde. Der Besteller hat diese Pflicht auf die von ihm bestimmten Nutzer zu überbinden.

Sofern ein anderer Nutzer die Zugangsdaten eines registrierten Nutzers verwenden möchte (Übertragung der Zugangsberechtigung), so ist dies nur mit Zustimmung des Anbieters zulässig.

Jede Vertragspartei kann den Nutzungsvertrag aus wichtigem Grund mittels schriftlicher Erklärung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn die andere Partei gegen wesentliche Vertragsbestimmungen verstößt und den rechtmäßigen Zustand trotz Mahnung nicht binnen 15 Werktagen herstellt.

7    Dauer des Nutzungsrechts

Das von der Lizenz umfasste Nutzungsrecht (Nutzungsvertrag) beginnt mit dem Tag der Auftragsbestätigung durch den Anbieter.

Ist der Nutzungsvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, bleibt er für die gesamte Dauer der Nutzung, mindestens jedoch für ein Jahr, aufrecht.

Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht rechtzeitig mindestens ein Monat (1 Monat) vor dem Ende des laufenden Vertragsjahres gekündigt wird. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann der Nutzungsvertrag, wenn dieser mit einem Verbraucher abgeschlossen ist, ungeachtet seiner Verlängerung schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt werden.

Wurde der Nutzungsvertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen oder beziehen sich die erworbenen Lizenzen auf zeitbeschränkt verfügbare digitale Inhalte, ist eine ordentliche Kündigung nicht möglich.

Hiervon abweichende Vereinbarungen können nur schriftlich und unter ausdrücklicher Bezeichnung als Nachtrag im Rahmen der Auftragsbestätigung getroffen werden.

Aus Sicht des Anbieters sind insbesondere folgende Umstände wichtige Gründe:

  • Erheblich nachteiliger technischer Gebrauch der Plattform, etwa durch vorsätzliches oder beharrlich grob fahrlässiges Einschleusen von Schadsoftware in die Plattform;
  • Verbreitung strafgesetzlich verbotener Inhalte, etwa im Sinne von Verhetzung, kinderpornografischer Darstellungen oder Wiederbetätigung;
  • Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material ohne Einverständnis des Urhebers oder sonst Berechtigten entgegen der Bestimmungen des Urheberrechtes.

8    Gewährleistung, Wartung und Support im Zusammenhang mit dem Digital-Learning

Mit der Freischaltung des Zugangs zur Plattform, zum Streaming-Provider oder mit der Gewährung von Zugang zum Veranstaltungsort beginnt die Gewährleistungsfrist zu laufen.

Der Anbieter und der Provider schulden keinen bestimmten Lernerfolg, sondern bloß die Zurverfügung­stellung der gebuchten digitalen Inhalte (Lerninhalte).

Der Anbieter leistet Gewähr, dass aufgrund der Vereinbarung mit dem jeweiligen Provider nach Maßgabe allfälliger konkreter Angaben in der Auftragsbestätigung die Plattform funktioniert und das Niveau der Verlässlichkeit und Schnelligkeit einer typischen derartig EDV-unterstützen Anwendung eingehalten wird.

Der jeweilige Provider gibt seine angestrebten Service-Levels bekannt und wird sich um deren Einhaltung bemühen. Der Anbieter teilt diese im Rahmen der Auftragsbestätigung mit.

Der Anbieter wird nach Erhalt einer Fehlermeldung des Bestellers oder seiner Nutzer unverzüglich den Provider informieren, der innerhalb von vier Stunden korrektive Maßnahmen zur Wiederherstellung der einwandfreien Funktionalität einzuleiten hat. Es obliegt dem Provider die Funktionalität wieder- herzustellen.

Es besteht keine Haftung für eine Einschränkung der Funktionsfähigkeit oder Erreichbarkeit der digitalen Inhalte aufgrund höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Bürgerkrieg, Streiks, usw.).

Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, Nichtbeachtung der technischen Anforderungen (z. B. zu „alter“ Browser) oder Verseuchung mit Computerviren zurückzuführen sind.

Für den Verstoß gegen eine allenfalls zugesagte Mindestverfügbarkeit der Plattform kann der Besteller die anteilige Erstattung des monatlichen Lizenzentgelts (anteilig für die Dauer der Nichtverfügbarkeit und anteilig je betroffenen Nutzer) für jede nachweislich betroffene Lizenz verlangen.

Wenn der Provider außer Stande ist, eine Verbesserung in angemessener Zeit herbeizuführen, ist der Besteller berechtigt, eine angemessene Preisminderung zu begehren. Der Anbieter ist berechtigt, als zulässige Gewährleistungserfüllung alternative Methoden der Vermittlung der digitalen Inhalte zur Verfügung zu stellen, wie insbesondere persönliche Vorträge, Beratung und Vorträge mittels Streaming oder Ausweichen auf eine andere Plattform.

Soweit eine Leistungsstörung aufgrund von Umständen erfolgt, die der Sphäre des Bestellers zuzuordnen sind, können keinerlei Haftungsansprüche – welcher Art auch immer – geltend gemacht werden.

Der Provider prüft nicht, inwiefern vom Besteller hochgeladene Inhalte gegen anwendbares Recht verstoßen. Wird dem Anbieter ein Rechtsverstoß bekannt, wird der verletzende Inhalt umgehend gesperrt. Der Besteller wird von der Sperrung verständigt. Es ist Sache des Bestellers, eine Klärung mit dem Verletzten herbeizuführen. Verstößt ein hochgeladener Inhalt gegen ein Strafgesetz, so ist der Provider auch berechtigt Strafanzeige zu erstatten.

Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für Druck- und/oder Schreibfehler in den zur Verfügung gestellten Skripten und Arbeitsunterlagen. Sämtliche Arbeitsunterlagen werden vom Anbieter und von den jeweiligen Providern/Bereitstellern oder Trainern nach bestem Wissen erstellt; eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wird ausgeschlossen.

9    Lizenzgebühr / Nutzungsentgelt / Teilnahmeentgelt

Der Besteller verpflichtet sich die Lizenzgebühr für den gebuchten digitalen Inhalt oder das Nutzungsentgelt für Online-Inhalt bzw. das Teilnahmeentgelt für Live-Learning Veranstaltungen zu entrichten. Wird im Einzelnen nichts anderes vereinbart, ist das Entgelt im Voraus zu entrichten.

Die näheren Preis- und Zahlungsmodalitäten ergeben sich aus den Bestellmodalitäten des jeweiligen Nutzungsvertrages (Auftragsbestätigung). Ist nichts vereinbart, gilt ein Zahlungsziel von fünf Werktagen ab Rechnungsdatum.

Wenn in der Auftragsbestätigung nichts anderes angegeben ist, verstehen sich sämtliche Preise exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Für den Fall eines Zahlungsverzuges schuldet der Besteller kaufmännische Verzugszinsen nach § 456 UGB, mindestens jedoch 8 % p.a. Ist der Besteller in Bezug auf den Nutzungsvertrag Verbraucher, kommt der gesetzliche Verzugszinssatz von 4 % pro Jahr zur Anwendung.

Für den Fall des Zahlungsverzuges ist der Besteller verpflichtet, dem Anbieter sämtliche von ihm aufgewendeten vorprozessualen Kosten, wie etwa Anwaltshonorare und Kosten von Inkassobüros, zu refundieren. Darüber hinaus ist vom Besteller jeder weitere Schaden, insbesondere auch der Schaden, der durch die Ausnützung von Kreditlinien entsteht, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.

Besteht der Zahlungsverzug länger als 30 Tage, so kann der Zugang zur Plattform oder zum Online-Inhalt gesperrt oder den betroffenen Nutzern die Teilnahme an der Präsenzveranstaltung verweigert werden. Die Sperre bleibt bis zur Nachzahlung aller ausständigen Beträge aufrecht.

10 Änderungsvorbehalt

Der Anbieter behält sich vor, diese AGB auch einseitig zu ändern. Im Falle einer geplanten Änderung der AGB durch den Anbieter hat dieser die neue Fassung der AGB fristgerecht, jedoch längstens zwei Monate vor der geplanten Änderung zu übermitteln oder sonst in geeigneter Form Kenntnis zu verschaffen.

Der Besteller kann wiederum diesen AGB binnen vier Wochen widersprechen. Widerspricht der Besteller nicht, so gelten die geänderten AGB als vom Besteller genehmigt. Widerspricht der Besteller, so hat dies zunächst auf den laufenden Nutzungsvertrag keine Auswirkung, es gelten die bisherigen AGB weiter.

Ist der Besteller Unternehmer im Sinne der Bestimmungen des UGB, kann der Anbieter auch ohne dessen Zustimmung einseitig die AGB ändern.

11 Urheberrechte / Nutzungsrecht

Das Urheberrecht an den Inhalten steht dem jeweiligen Bereitsteller des Inhaltes zu. Dem Anbieter kommt das Nutzungs-, Vermarktungs- und Unterlizensierungsrecht für das gesamte Gebiet der Republik Österreich und gegebenenfalls weitere vereinbarte Gebiete zu.

Es ist Nutzern und Bestellern untersagt, Lernunterlagen, Skripten, digitale Inhalte oder Online-Inhalte aufzuzeichnen, zu kopieren und in welcher Form auch immer zu vervielfältigen. Eine kommerzielle Nutzung, welcher Art auch immer der zur Verfügung gestellten digitalen Inhalte, insbesondere deren Teilen oder deren Weitergabe an andere als an erlaubte Nutzer ist untersagt. Ebenso ist jedes Kopieren und Reverse-Engineering des Source Code untersagt.

Mit dem Nutzungsvertrag räumt der Anbieter dem Besteller ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, befristetes und widerrufliches Recht zur Nutzung der jeweiligen Plattform und der bestellten digitalen Inhalte oder das Recht auf Teilnahme an Online-Veranstaltungen ein. Je Nutzer ist mindestens eine Lizenz zu erwerben. Gleiches gilt sinngemäß für die Teilnahme an Veranstaltungen des Live-Learning.

Das Nutzungs-/Teilnahmerecht gilt nur für die unmittelbare Nutzung der Plattform, des Online-Learning sowie für den Zugang zum Live-Learning durch den Besteller oder den von diesen nominierten Nutzern.

Für den Fall, dass es die Natur des digitalen Inhalts erfordert, sind vereinzelt Kursunterlagen auszudrucken oder von der Lernplattform herunterzuladen. In diesem Fall sind der Ausdruck oder Download insofern gestattet, als dies ausschließlich zur privaten Nutzung im Sinne des § 42 UrhG durch den Besteller erfolgt.

12 Datenschutz

Der Anbieter wird personenbezogene Daten ausschließlich zum Zweck der Erfüllung dieses Vertrages an Dritte weitergegeben. Der Besteller bestätigt zur Weitergabe von personenbezogenen Daten nach Maßgabe der Vertragsbeziehung zum Anbieter und den Betreibern der Plattformen nach Maßgabe der DSGVO und des DSG befugt zu sein, insbesondere, wo notwendig, die Zustimmung der Betroffenen eingeholt zu haben.  Der Besteller stimmt weiters zu und bestätigt, dass alle Daten, die er dem Anbieter zur Verfügung stellt, an Dritte, insbesondere an die Betreiber der Plattformen weitergegeben werden dürfen, jedoch ausschließlichen zum Zweck der Individualisierung des Lerninhaltes nach den Bedürfnissen des Bestellers und dessen Nutzer.

Sofern der Besteller dem Provider direkt personenbezogene Daten weitergibt, gilt die zwischen diesen getroffene Regelung oder die Datenschutzerklärung des jeweiligen Providers.

Darüber hinaus werden alle dem Anbieter von Dritten zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten zur Vertragserfüllung und zur Vorbereitung der Vertragserfüllung verwendet.

Die jeweilige Plattform wird vom jeweiligen Betreiber verantwortet. So wird die Plattform Games for Business (G4B) von der Games for Business Korlátolt Felelősségű Társaság, Móré Fülöp u. 33, 7623 Pécs/Ungarn, betrieben und verantwortet. Die Plattform OVOS wird von der ovos media gmbh, Schottenfeldgasse 60/36-38, A-1070 Wien, betrieben und verantwortet.

Der jeweilige Betreiber der Plattform ist, sofern die Parteien nichts Gegenteiliges vereinbaren, Verantwortlicher für Zwecke der Einhaltung der Bestimmungen der DSGVO.

13 Haftungsausschluss

Für persönliche Gegenstände der Nutzer inkl. der bereitgestellten Lernunterlagen wird vom Anbieter – auch im Falle eines Diebstahls – keine Haftung übernommen. Allenfalls zur Verfügung gestellte Ablageflächen können von den Nutzern auf eigene Gefahr und eigenes Risiko verwendet werden.

Aus der Anwendung der bei vom Anbieter angebotenen Veranstaltungen erworbenen Kenntnisse können keinerlei Haftungsansprüche gegenüber dem Anbieter geltend gemacht werden.

Die Haftung des Anbieters aus und im Zusammenhang mit einer Geschäftsbeziehung- aus welchem Titel auch immer – ist mit der Höhe des tatsächlich geleisteten Entgelts für den jeweiligen betroffenen Teilnehmer beschränkt. Der Anbieter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, wenn diese vom Fordernden nachgewiesen werden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist jedenfalls ausgeschlossen.

14 Datenänderungen und Erklärungszugang

Änderungen von Daten, die für die Vertragsabwicklung von wesentlicher Bedeutung sind, hat der Besteller unverzüglich mitzuteilen. Hierzu zählen jedenfalls Änderungen von: Name, Anschrift, Rechnungsanschrift (bei elektronischer Rechnungslegung die dafür angegebene E-Mail-Adresse), E-Mail-Adresse, Faxnummer, Bankverbindung, Firmenbuch- oder sonstige Registernummer und Rechtsform. Bei nicht bekannt gegebener Änderung der Zustelladresse, Rechnungsanschrift, Faxadresse und/oder E-Mail-Adresse können Mitteilungen bzw. Übermittlungen an die zuletzt bekannt gegebene Adresse/Rechnungsanschrift bzw. E-Mail-Adresse erfolgen, und zwar wirksam ab jenem Zeitpunkt, zu dem sie ohne die Änderung unter normalen Umständen zugegangen bzw. abrufbar (bei E-Mail) gewesen wären. Sendungen mit Zustelltracking oder Empfangsbestätigung (z.B. Einschreiben oder Einschreiben mit Rückschein, Kurierdienste) gelten auch dann als zugestellt, wenn deren Annahme verweigert wird oder es aus sonstigen Gründen zu einem Zustellproblem kommt (z.B. Verlegung der Geschäfts- oder Wohnadresse).

15 Vertraulichkeit

Alle von einer Seite zur Verfügung gestellten Informationen werden vertraulich behandelt. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt nicht für vertrauliche Informationen, die nachweislich ohne Zutun des Anbieters bekannt oder offenkundig geworden sind. Die Geheimhaltungspflicht gilt darüber hinaus nicht für Informationen, die dem Anbieter und/oder dem Betreiber einer Plattform nachweislich bereits bekannt waren, bevor sie vom Besteller zugänglich gemacht wurden und für Informationen, die dem Anbieter und/oder dem Betreiber einer Plattform zur Kenntnis gelangten, ohne dass eine Verletzung der Geheimhaltungspflicht vorliegt.

Der Besteller stimmt zu, dass er als Referenz für den Anbieter und für die Betreiber der Plattformen verwendet werden darf.

16 Hausordnung

In allen Fällen der persönlichen oder Online-Präsenz und Teilnahme an Veranstaltungen in den Räumen oder Online-Verbindungen des Anbieters ist die geltende Hausordnung unter allen Umständen einzuhalten. Bei Nichteinhaltung der Hausordnung kann ein Hausverbot ausgesprochen oder der Zugang zur Online-Veranstaltung unterbunden (Widerruf der Zugangsmöglichkeit) oder eingeschränkt (z.B. Deaktivierung des Mikrophons) werden. Bei Ausschluss eines Nutzers oder Teilnehmers kann der Besteller einen Ersatznutzer oder ‑teilnehmer nominieren.

17 Schlussbestimmungen

Nebenabreden, Vertragsänderungen und Vertragsergänzungen, sowie sämtliche im Zusammenhang mit der Beendigung des Nutzungsvertrages stehenden Erklärungen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis.

Als Gerichtsstand wird jenes Gericht vereinbart, welches sachlich und örtlich am Sitz des Anbieters zuständig ist.

Es gilt österreichisches materielles Recht; die Anwendbarkeit der Verweisungsnormen des österreichischen internationalen Privatrechtes und des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen. Es wird die Anwendbarkeit österreichischen Rechts unter Ausschluss der Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts vereinbart.

Sollten einzelne Bestimmungen des Nutzungsvertrages zwingendem Recht widersprechen oder sonst unwirksam sein oder ergeben sich Lücken, so bleibt der Nutzungsvertrag im Übrigen trotzdem gültig. Die Vertragsparteien sind in diesem Falle verpflichtet, unverzüglich eine rechtswirksame Regelung zu treffen, die der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung in ihrem wirtschaftlichen Ergebnis entspricht oder möglichst nahekommen oder welche die Lücke so schließt, wie sie die Vertragsparteien bei Abschluss dieses Nutzungsvertrages geschlossen hätten, wenn sie die Lücke erkannt und sachgerecht geschlossen hätten.